DE | EN

Ukraine – neue Voranmeldebestimmungen

Alle Waren, die ab dem 07. November in die Ukraine eingeführt werden, müssen bei der Eingangszollstelle vorabangemeldet werden. Die gilt sowohl für die Einfuhr von Waren als auch für den Transit durch die Ukraine.

Die Summary Entry Declaration (SED) Meldung ist vom Transportunternehmen zumindest eine Stunde vor Ankunft der Ware an der Grenze abzugeben. Dabei ist eine Vertretung durch Zollagenten zulässig.  

Von der Wirtschaftskammer Österreich wurde dazu ein entsprechendes Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmen Österreich veröffentlicht. Dieses Schreiben finden Sie unter folgendem Link.

Newsletter