Für Unternehmen ist im EU-Zollrecht die Möglichkeit vorgesehen, eine Bewilligung zum "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (Authorised Economic Operator - AEO) zu beantragen. AEO Inhaber gelten gegenüber Behörden und Wirtschaftspartnern als besonders zuverlässig und sicher.
Im Zuge der Modernisierung des Zollrechts der EU durch den Unionszollkodex (UZK) wurde der Status des AEO wesentlich aufgewertet. Viele zollrechtliche Vereinfachungen und Bewilligungen stehen nur noch für AEO-zertifizierte Unternehmen bzw. für Unternehmen, welche zumindest teilweise die Kriterien des AEO erfüllen, zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Bewilligung zum AEO-C (Customs) von Bedeutung.
AEO-C ist Voraussetzung für
AEO-Kriterien sind notwendig für
Für die Bewilligung von besonderen Verfahren oder eines Zahlungsaufschubkontos werden von der Zollbehörde zumindest Teile des AEO-Selbstbewertungsbogens abgefragt.
Das Ziel der Schaffung sicherer Lieferketten soll über Zertifizierung von Unternehmen erreicht werden, die hohe Sicherheitsstandards einhalten. In der EU erfolgt diese Überprüfung im Rahmen der Bewilligung zum AEO-S (Security).
Zahlreiche Länder haben bereits mit dem AEO vergleichbare Systeme oder führen solche Programme derzeit ein. Eine wechselseitige Anerkennung dieser Standards ist bereits mit der Schweiz, Norwegen, USA, Japan, China, Großbritannien und Republik Moldau umgesetzt. Weltweit sind weitere AEO-ähnliche Projekte im Entstehen. Diese gegenseitige Akzeptanz wird AEO-Inhabern zu schnelleren Lieferzeiten in und aus Drittländern verhelfen und sich weltweit als Standard etablieren.
Weitere Vorteile, die sich durch die Beantragung einer AEO-Bewilligung und die damit verbundene Selbstbewertung ergeben:
Englmayer hat bei der Einführung des AEO in Österreich eine Vorreiterrolle eingenommen und in Zusammenarbeit mit der WKO und dem BMF ein AEO Pilotprojekt durchlaufen. Dadurch ist im Haus Englmayer ein hohes Maß an AEO Know-How vorhanden, welches bereits von namhaften Unternehmen genutzt wurde.
Sie möchten den AEO für Ihr Unternehmen beantragen und benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung und Antragstellung? Sie sind bereits AEO und möchten im Rahmen Audits überprüfen lassen, ob Ihre Prozesse und Unterlagen auf dem aktuellen Stand sind und weiterhin den AEO-Anforderungen entsprechen? Gerne bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Projektes an. Nutzen auch Sie für Ihr Unternehmen den Englmayer-Wissensvorsprung. Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Informationsgespräch an.
Leiterin Consulting / Zollakademie
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