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Zollberatung

Mit G. Englmayer erfolgreich zum AEO-Status (Authorised Economic Operator)

Im EU-Zollrecht haben Unternehmen die Möglichkeit, den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu beantragen. AEO-zertifizierte Firmen genießen bei Behörden und Geschäftspartnern ein hohes Vertrauen als besonders sicher und zuverlässig.

Mit dem Unionszollkodex (UZK) wurde der AEO-Status deutlich aufgewertet: Viele zollrechtliche Vereinfachungen und Bewilligungen sind heute exklusiv für AEO-Inhaber oder Unternehmen, die zumindest teilweise AEO-Kriterien erfüllen, verfügbar. Besonders relevant ist dabei die AEO-C (Customs) Zertifizierung.

AEO-C ist Voraussetzung für
  • Zentrale Zollabwicklung in ganz Europa
  • Anschreibeverfahren ohne Mitteilungspflicht
  • Reduzierte Sicherheitsleistung beim zahlungsaufschub
  • Self-Assessment - Teilweise Übernahme der Aufgaben des Zollamtes, wie z.B. Selbstberechnung der Abgaben und Kontrolle von Verboten und Beschränkungen
AEO-Kriterien eröffnen weitere Vorteile:
  • Reduzierte Referenzbeträge
  • Befreiung von der Sicherheitsleistung
  • Zollvertretung in anderen Mitgliedstaaten
  • Bewilligung für Zollvereinfachungen
  • Gesamtsicherheit

Für spezielle Verfahren oder Zahlungsaufschubkonten fordert die Zollbehörde häufig Teile des AEO-Selbstbewertungsbogens an.

Sichere Lieferketten mit AEO-S (Security)

Die Zertifizierung steht für die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und schafft sichere Lieferketten. Die EU prüft dies im Rahmen der AEO-S Bewilligung.

International anerkannter Standard

Viele Länder weltweit haben ähnliche AEO-Programme eingeführt. Gegenseitige Anerkennungen bestehen bereits mit der Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, China, Großbritannien und Moldau. Dieses globale Netzwerk verkürzt Lieferzeiten und etabliert den AEO-Status als internationalen Standard.

Weitere Vorteile der AEO-Bewilligung und Selbstbewertung

  • Prozessanalyse: Eigene Abläufe werden genau unter die Lupe genommen, Schwachstellen und Optimierungspotenziale bei Prozessen und Kontrollen werden sichtbar.

  • Klare Strukturen: Interne Richtlinien werden geprüft oder neu entwickelt. Ein maßgeschneidertes Zollhandbuch sorgt für transparente und rechtskonforme Abläufe.

  • Mehr Awareness: Mitarbeitende und Abteilungen verstehen die Zollprozesse besser und sind für kritische Bereiche sensibilisiert.

  • Starkes Signal: Ihre Geschäftspartner erkennen durch den AEO-Status, dass sie mit einem zuverlässigen und professionell organisierten Unternehmen zusammenarbeiten.

G. Englmayer – Ihr starker Partner rund um den AEO-Status

Als einer der Vorreiter bei der Einführung des AEO in Österreich hat G. Englmayer in Zusammenarbeit mit der WKO und dem BMF ein AEO-Pilotprojekt erfolgreich begleitet. So verfügen wir über tiefgehendes Know-how, das bereits zahlreiche namhafte Unternehmen nutzen.

Sie möchten den AEO-Status für Ihr Unternehmen beantragen und suchen professionelle Unterstützung bei Vorbereitung und Antrag?
Oder sind Sie bereits AEO-zertifiziert und wollen im Rahmen eines Audits sicherstellen, dass Ihre Prozesse und Unterlagen weiterhin den Anforderungen entsprechen?

Wir bieten maßgeschneiderte Beratung und Begleitung für Ihr AEO-Projekt – profitieren Sie von unserem Erfahrungsvorsprung.

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, wie wir Sie am besten unterstützen können.

Ihre persönliche Ansprechperson



Mag. Monika Itzinger

Prokuristin | Leiterin Consulting | Zollakademie

+43 (0) 7242/487-1636
m.itzinger@zoll-beratung.at
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