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Zollabfertigung

In anderen EU-Mitgliedstaaten

 

Die wirtschaftliche Verflechtung des EU-Raumes macht eine zunehmende Flexibilisierung von logistischen und zolltechnischen Abläufen notwendig. Wenn auch Sie Zollabfertigungen in anderen EU-Mitgliedstaaten durchführen möchten, können wir die Abwicklung gerne für Sie übernehmen.

Im Unionszollkodex wurde dafür die zentrale Zollabwicklung (centralised clearance) geschaffen, die Unternehmen bewilligt werden kann, die über den Status AEO-C verfügen. Mit einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung können in Österreich zugelassene Warenorte in anderen EU-Mitgliedstaaten registriert werden. Somit kann im österreichischen e-Zoll-System eine Zollanmeldung für Waren abgegeben werden, die sich in anderen Mitgliedstaaten befinden. Eine etwaige Beschau erfolgt direkt am zugelassenen Warenort durch die Zollbehörde vor Ort.

Wir bieten unseren Kunden bereits jetzt die Möglichkeit einer solchen zentralen Zollabwicklung über unsere eigene Bewilligung (Single Authorisation for Simplified Procedures = SASP).

Ihre persönliche Ansprechperson



Lukas Schröder

Leiter Zollabfertigung

07242/487-1623
l.schroeder@zoll-beratung.at
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