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Änderung Ländernamen Türkei in Türkiye

Die türkische Regierung hat beschlossen alle Übersetzungen des Ländernamens einheitlich durch „Türkiye“ zu ersetzen. Dadurch ist auch eine Anpassung des Ländernamens auf Handelspapieren, Ursprungsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigen erforderlich. Den Wirtschaftsbeteiligen wird empfohlen auf AT.R Formularen exportseitig im Feld 6 „Bestimmungsstaat“ den neuen Ländernamen „Türkiye“ anzuführen. Eine Änderung bzw. Anpassung des aktuellen A.TR Formulars ist seitens der Europäischen Union nicht vorgesehen. Ist eine Änderung des Ländernamens in Feld 4 zwingend erforderlich, kann der alte Name leserlich durchgestrichen und durch die Bezeichnung „Türkiye“ ersetzt werden. Zur Gültigkeit des A.TRs muss die Anpassung entweder durch den Sonderstempel eines „ermächtigen Ausführers“ oder durch das Zollamt bestätigt werden.

Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen mit den alten Namen werden in einem Übergangszeitraum weiterhin von der Türkei akzeptiert. Die Zollbehörden der Europäischen Union bestätigen ebenfalls weiterhin alle Formulare mit der alten Bezeichnung. 

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