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Neuerungen im REX-System

Ab dem 01. März 2021 ist der Antrag zum Registrierten Ausführer in elektronischer Form einzubringen. Dazu stehen das „REX Specific Trader Portal“ (REX-STP), das Unternehmensserviceportal (USP) oder das EU Customs Trader Portal (EU CTP) zur Verfügung. Der Vorteil der elektronischen Antragstellung ist die rasche Bearbeitung, da die Daten direkt im REX – System der EU zur Verfügung stehen.

Das REX – System dient der Bescheinigung des Ursprungs von Waren auf Basis der Selbstzertifizierung und ist zum Bespiel in den Freihandelsabkommen mit Kanada, Japan, Vietnam und ausfuhrseitig mit dem Vereinigten Königreich vorgesehen.

Nähere Informationen zum REX bzw. zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des BMF unter folgenden Link.    

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