Russland setzt zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine von Iran hergestellte unbemannte Luftfahrzeuge (im Folgenden „UAV“) ein, auch gegen Zivilisten und zivile Infrastruktur. Um dem vorzubeugen wurden von der Europäischen Union restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (VO (EU) 2023/1529) erlassen.
Im Rahmen dieser neuen Regelung wird die Ausfuhr aus der Europäischen Union in den Iran von Bauteilen, die für den Bau und die Produktion unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) verwendet werden, verboten. Der Anhang II enthält eine neue Liste der Güter und KN-Codes mit Ausfuhrverboten. Aufgrund der Beteiligung und der Unterstützung des UAV-Programmes wurden zusätzlich weiter Personen in die Sanktionslisten aufgenommen.