DE | EN

Mali – neue Personenlistung

Bereits 2017 wurde der Sanktionsrahmen gegen Mali erlassen. Mit der Verordnung (EU) 2020/8 wurden nun fünf Personen in Anhang I aufgenommen. Diesen Personen dürfen, neben Einreiseverboten und Kontosperren, regelmäßig keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.  

VO (EU) 2020/8

Beschluss (GASP) 2017/1775

VO (EU) 2017/1770

VO (EU) 2020/116

Newsletter