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Venezuela – Verlängerung der Sanktionen

In Anbetracht der anhaltenden Krise in Venezuela wurden die bestehenden Sanktionen bis zum 14. November 2020 verlängert. Die weiterhin bestehenden Handlungen gegen die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte rechtfertigen die Verlängerung der Sanktionsmaßnahmen. Neben der Listung von 25 Amtsträgern, besteht weiterhin ein Waffenembargo und das Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression.

Zusätzlich zur Normierung eines datenschutzrechtlichen Hinweises wurde auch der Anhang IV aktualisiert.

VO (EU) 2019/1889

VO (EU) 2019/1891

Beschluss (GASP) 2019/1893

Pressemitteilung des Europäischen Rates

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