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Neue Personenlistungen im Ukraine-Embargo

Die neu gelisteten Personen haben durch ihre Handlungen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, da sie sich an den sogenannten „Wahlen in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ beteiligt haben.

Da diese „Wahlen“ nach Ansicht der EU völkerrechtswidrig sind, werden diese als ungesetzlich und unrechtmäßig betrachtet und nicht anerkannt.

VO (EU) 2018/1929

Pressemitteilung der EU

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