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Wesentliche Neuerung für Ihre Präferenzkalkulation – Gültige Regeln in der Paneuromed-Zone ab 1.1.2026

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet wurden die Regeln für die Nutzung der Präferenzzölle in der Paneuromed-Zone modernisiert.

Nach einer längeren Übergangsphase mit „transitional rules“ bis 31.12.2024 und einer weiteren Übergangsregelung für das Jahr 2025 sind seit 1.1.2026 grundsätzlich nur mehr die neuen Regelungen („revised rules“) anwendbar. Die EU wendet auch tatsächlich mit fast allen Partnerstaaten ab 1.1.2026 die revised rules an, das sind:

Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Färöer-Inseln, Georgien, Moldau, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien, Jordanien, Tunesien, Ägypten, Ukraine, Marokko, Israel, palästinensische Gebiete und Türkei.

Nur im Warenverkehr mit Algerien und Libanon sind nach wie vor die alten Regeln gültig.

Da allerdings bei Weitem nicht alle Partnerstaaten untereinander ab 1.1.2026 die revised rules anwenden und eine parallele Gültigkeit von alten und neuen Regeln nicht mehr vorgesehen ist, verändern sich die Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden diagonalen Kumulierung. Eine Matrix mit dem ab 1.1.2026 gültigen Anwendungsstand wurde als advanced copy veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist noch ausständig.

Da ab 1.1.2026 jeweils nur ein mögliches Regelwerk zur Anwendung kommen kann, ist die Angabe „revised rules“ in Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen nicht mehr erforderlich. Sollte die Angabe weiterhin gemacht werden, soll das aber gemäß den Leitlinien der europäischen Kommission auch nicht beanstandet werden.

Aktuelle Informationen, Leitlinien und die advanced copy der Matrix finden Sie hier:

https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/international-affairs/pan-euro-mediterranean-cumulation-and-pem-convention_en?prefLang=de&etrans=de

Falls Sie in Länder der Paneuromed-Zone liefern und sich bisher noch nicht mit den revised rules auseinandergesetzt haben, empfehlen wir dringend zu prüfen, ob Änderungen bei der Präferenzkalkulation erforderlich sind.

Im Großen und Ganzen ist die Modernisierung mit einigen Vereinfachungen verbunden. Insbesondere bei Ware der Kapitel 1-24 und falls Sie bisher bereits die diagonale Kumulierung genutzt haben, kann es aber auch zu Verschlechterungen kommen.

Gerne geben wir Ihnen in unserem Webinar einen Überblick über die Änderungen.

Nächster Termin:

Mo, 23.2.2026 – 09.00-11.00 Uhr

https://www.zoll-akademie.at/course/c/342/

Über dieses und andere aktuelle Themen informieren wir auch in unserem Update:

Mi, 14.1.2026 – 08.30 – 12.00 Uhr

Do, 5.2.2026 – 08.30 – 12.00 Uhr

https://www.zoll-akademie.at/course/c/257/

 

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