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Freihandels- und Investitionsabkommen der EU mit Singapur

Am 25. Oktober 2018 wurde die Unterzeichnung des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur genehmigt. Das Abkommen soll noch vor Ende des Mandates der jetzigen Europäischen Kommission im Jahr 2019 in Kraft treten.

Mit dem Freihandelsabkommen vereinbaren die Vertragspartner, dass Singapur die bereits bestehenden zollfreien Einfuhren von EU Waren beibehält, sowie noch vorhandene Zölle beseitigt. Die EU wird im Gegenzug 80 % der Zölle auf Waren aus Singapur sofort nach dem Inkrafttreten des Abkommens beseitigen. Die weiter bestehenden Zölle sollen nach Warengruppen gestaffelt, nach drei oder fünf Jahren eliminiert werden.

Vom Abkommen unberührt bleiben die Gesetze und Verfahren der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittelerzeugnisse, sowie sensible Bereiche wie Fernsehen, Rundfunk und Film, öffentliche Gesundheit und Bildung, soziale Dienste und Wasserversorgung. Auch das Recht Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufzustellen und Vorschriften bezüglich der Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit zu erlassen, bleiben unberührt.

Neben dem Freihandelsabkommen wird auch ein Investitionsschutzabkommen mit Singapur abgeschlossen.

Näher Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

 

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