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Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Glasstapelfasern aus Ägypten

Mit der Verordnung (EU) 2020/870 wurde ein endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings sowie Matten aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in Ägypten die derzeit unter die KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 31 00 (TARIC-Codes 7019120022, 7019120025, 7019120026 und 7019120039) eingereiht werden. Die Ausgleichszollsätze finden Sie in der Verordnung.

VO (EU) 2020/870

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