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Besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Für die Einfuhr von Weinblättern aus der Türkei, Pitahaya (Drachenfrucht) aus Vietnam sowie Curryblättern aus Indien wurden neue Bedingungen aufgrund des Risikos einer Kontamination durch Pestizidrückstände mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/1660 erlassen.

Um sicherzustellen, dass diese Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen, werden diese Waren bei der Einfuhr einer amtlichen Kontrolle, einschließlich Probenahme und Analyse unterzogen. Anschließend ist der Ware eine Genusstauglichkeitsbescheinigung beizulegen.

Für Waren die das Ursprungsland bis zum 08. Dezember 2018 verlassen haben, gelten Übergangsregelungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

VO (EU) 2018/1660  

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