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Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren und bestimmte Bestimmungen betreffend die Unionsversandverfahren
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
Nachweis des zollrechtlichen Status (T2L/F) von Unionswaren deren Verpackung nicht den zollrechtlichen Status der Unionswaren hat
Abläufe bzgl. nachträgliche Ausstellung solcher Nachweise und bzgl. der Ausstellung durch zugelassene Aussteller und bzgl. der Gestellung
Änderung zum Ersuchen um Ausdruck eines Versandbegleitdokuments (T1/T2). Neben dem Inhabers des Verfahrens kann jetzt auch die Person, die die Waren bei der Abgangszollstelle gestellt hat um Ausdruck des Versandbegleitdokuments bei der Abgagszollstelle ersuchen.