Neben dem nationalen Portal Zoll zur Verwaltung der EORI-Nummer und dem Großteil der zollrechtlichen Bewilligungen gibt es EU-Portale für verschiedene Anwendungen. Der zentrale Zugangspunkt zu allen Portalen ist für Unternehmen aktuell das Unternehmensserviceportal (USP). Es war bisher jedoch nicht möglich sich in den EU-Portalen von einem Dritten vertreten zu lassen. Daher wird der Einstieg in die EU Trader Portale auf das EU-System UUM&DS (Uniform User Management & Digital Signatures) umgestellt. Der Einstig in das Portal Zoll bleibt unverändert!
Welche Unternehmen sind von der Umstellung betroffen?
Sie nutzen eine der folgenden Anwendung aktuell selbst – Einrichtung des Zugangs bis spätestens 30.11.2025, ab 1.1.2026 ist sonst kein Zugang zu den Portalen mehr möglich
Sie möchten uns im Zusammenhang mit einer dieser Anwendungen als Vertreter beauftragen – Achtung: ab 1.1.2026 ist die Erstellung von T2L/T2LF Dokumenten nur mehr möglich, wenn Sie uns vorab als Vertreter für das Portal PoUS angelegt haben.
Weiterführende Informationen
Der Login in das Portal muss mit einem EU-Login Konto im sog. UUM&DS erfolgen.
Der erste Login als Administrator muss durch eine lt. Handelsregister vertretungsberechtigte Person oder durch einen von dieser bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen. Dieser Administrator kann dann Bevollmächtigungen erteilen.
Auch wenn Sie uns als Vertreter beauftragen benötigen Sie einen Zugang, da Sie sich im Portal einloggen müssen, um uns als Vertreter anlegen zu können.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage des BMF.