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Ursprungsangabe „Europäische Union“ ist zulässig…

Nach Stellungnahme der türkischen Generalzolldirektion Anfang Oktober ist die Ursprungsangabe „Europäische Union“ in der Warenverkehrsbescheinigung doch zulässig. Bei Waren bei denen Antidumpingzollsätze durch den türkischen Zoll erhoben werden, ist jedoch der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzuführen.

Weitere Informationen zu den Antidumpingmaßnahmen des türkischen Zolls finden Sie unter folgendem Link.

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