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Verlängerung der Gültigkeit und neue Personenlistungen

Mit der Verordnung (EU) 2020/1128 wurde die sogenannte „Terroristenliste“ der Europäischen Union überprüft und erneuert. Dabei wurde eine Person von der Liste gestrichen. Für alle anderen Personen, Vereinigungen und Körperschaften wurde die Verwicklung in terroristische Handlungen bestätigt und die Geltung der Sanktionen mit der neuen Verordnung verlängert.

VO (EU) 2020/1128

Beschluss (GASP) 2020/1132

Aufgrund verschiedener Cyberangriffe wurden erstmals von der Europäischen Union auch Sanktionen als Reaktion auf diese Angriffe verhängt. Insgesamt wurden gegen sechs Personen und drei Einrichtungen restriktive Maßnahmen verhängt. Neben einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten in der EU, dürfen diesen Personen keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.  

VO (EU) 2020/1125

Beschluss (GASP) 2020/1127

Auch die Verordnung (EU) 2016/1686 über die Verhängung von restriktiven Maßnahmen gegen Mitglieder von ISIL (Da´esh) und Al-Qaida wurde geprüft und eine Person ergänzt.

VO (EU) 2020/1124

Beschluss (GASP) 2020/1126

Folgende Sanktionslisten in Länderembargos wurden ebenfalls geprüft und aktualisiert:

VO (EU) 2020/1129 und Beschluss (GASP) 2020/1136 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

VO (EU) 2020/1133 und Beschluss (GASP) 2020/1137 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

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