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Neue Personenlistung aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen

Bereits Ende des Jahres 2020 wurde ein Sanktionsrahmen mit restriktiven Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und –verstößen erlassen. Aufgrund der Inhaftierung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny und anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland wurden nun vier natürliche Personen in die Liste aufgenommen. Für die gelisteten Personen gelten Einreiseverbote in die Europäische Union, deren Gelder wurden eingefroren und diesen Personen dürfen weder wirtschaftliche Güter noch Geldleistungen zur Verfügung gestellt werden.  

VO (EU) 2021/371

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