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21. Sanktionspaket gegen Russland und Weißrussland

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 23.07.2026 (in Kraft 23. bzw. 24.07.2026) das mittlerweile 21. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus erlassen. Dieses Sanktionspaket hat die meisten Listungen von Personen und Organisationen in letzten 4 Jahren (insgesamt 218, davon 48 Personen und 170 Organisationen). Zusammengefasst wurden unter anderem folgende Beschränkungen erlassen:

Russland

  • Aufnahme von weiteren 51 Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen die militärischen und technologischen Stärkung Russlands und Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen (Anhang IV Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Ausweitung der Ausfuhr- und Durchfuhrverbote für bestimmte Technologien beschrieben im Anhang VII mit Aufnahme von Gütern, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter darunter Nickelpulver,-metalle und -legierungen zur Verwendung in korrosionsbeständigen Beschichtungen von Strahltriebwerken, Berylliumpulver zur Verwendung in Treibstoffen und Hochleistungslegierungen, selbstklebende Folien, Bänder und Streifen (zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt und der Verteidigungsindustrie), speziell für unbemannte Luftfahrzeuge verwendete Luftfahrtgüter wie unterstützende Bodengeräte, Stör-/Abfangsysteme, Startsysteme und Servomotoren sowie Flugabbruchsysteme für unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper (keine TRN genannt).
  • Verbot der Einfuhr von zB. Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze aus Kap. 26, Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas sowie andere Glaswaren aus Kap 70, sowie Karosserien, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 aus Kap. 87, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden (Anhang XXI).
  • Weitere 41 Schiffe werden im Anhang XLII gelistet.
  • Ausweitung des Transaktionsverbotes auf weitere 33 russische und 4 drittstaats Banken mit Geltungsbeginn von 13.08.2026. Weitere Kredit- und Finanzinstitute und Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen erbringen, wurden auch gelistet.
  • Listung weiterer 48 Personen und 168 Organisationen (Verordnung 269/2014).

Weißrussland

  • Anpassung der in Anhang Va der Verordnung (EU) 765/2006 angeführten Güter und Technologien, sowie Ausfuhrverbote an die verhängten gegen Russland, zB. Funkfrequenzsysteme und -ausrüstungen, die besonders für Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge konzipiert oder geändert worden sind.
  • Einführverbote wurden an die Verbote des Anhang XXI der EU VO 833/2014 (s.o.) angepasst wie zB. Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze aus Kap. 26, etc. (Anhang XXVII).
  • Darüber hinaus wurden zwei weitere belarussisches Unternehmen in die Liste der Organisationen, die Beschränkungen unterliegen, aufgenommen (Anhang I). 

Russland

VO (EU) 2026/1848

VO (EU) 2026/1844

DurchführungsVO (EU) 2026/1843

Weißrussland

VO (EU) 2026/1846

DurchführungsVO (EU) 2026/1817

 

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