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19. Sanktionspaket gegen Russland und Weißrussland

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 23.10.2025 (in Kraft 24.10.2025) das mittlerweile 19. Sanktionspaket gegen Russland und Weißrussland erlassen. Zusammengefasst wurden unter anderem folgende Beschränkungen erlassen:

Russland

  • Aufnahme von weiteren 45 Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands und Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beitragen (Anhang IV Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Gelistet sind unter anderem, folgende Unternehmen in Drittland: Splendent Technologies (HK), Jove HK Limited (HK), China Purchasing Group (Chbay) Lingtong International Supply Chain Management Company Limited. (CN), Heilongjiang Karubis Trade Development Co., Ltd (CN), Yiwu Vortex Import and Export Co., Ltd (HK), Zhejiang Zhenhuan CNC Machine Tool Co., Ltd (CN), Conti-Far Logistics Co. Ltd. (HK), Alice Components Co. Ltd (CN), Aerotrust Aviation Private Limited (IN), Ascend Aviation India Private Limited  (IN), Shree Enterprises (IN), Hong Kong Park On Electronics Technology (HK), TECGR CO. ltd (TH), Soguzo Co. Ltd (TH), Suzhou Ecod Precision Manufacturing Co., Ltd (CN), Shandong Xinyilu International Trade Co (CN) und Yiwu City Duniang Trading Co. (CN).
  • Ausweitung der Ausfuhrverbote für bestimmte Technologien im Anhang VII mit Aufnahme von Gütern, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme z.B. SMD- (Surface Mounted Device) Induktoren und Fotoapparate, Sensoren und optische Komponenten (8525 89, 8529 90, 9006 30 und 91, 9013 10 und 80, 9015 10 00, 9025 19 und  9032 10).
  • Ausfuhrverbote für Luxusgüter im Anhang XVIII wurden ergänzt z.B. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR – ex 8415 10 00 Klimageräte zur Befestigung an Fenstern oder Wänden, als Kompaktgeräte oder ‚Split-Systeme‘ (Anlagen aus getrennten Elementen) oder Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten des Kapitel 97.
  • Ausweitung der Ausfuhrverbote im Anhang XXIII z.B. Salze des Kapitel 25 und Erze des Kapitel 26, Gummierzeugnisse, Rohre/Schläuche, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien.
  • Neue Altvertragsklausel für die Ware des Anhang XXIIIG z.B. für Salz ZTN 2501 00 wurde eingeführt und gilt bis zum 25. Januar 2026, wenn die Verträge vor dem 24. Oktober 2025 geschlossen wurden.
  • Verbot der Einfuhr von Flüssigerdgas, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird.
  • Ausfuhrverbot der TRN 2910 Acyclische Kohlenwasserstoffe.
  • Weitere Schiffe werden im Anhang XLII gelistet.
  • Ausweitung des Transaktionsverbotes auf weitere fünf russische Banken mit Geltungsbeginn von 12.11.2025.
  • Listung weiterer 22 Personen und 42 Organisationen (Verordnung 269/2014).

Weißrussland

  • Einfuhrverbot der Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aus Belarus oder mit Ursprung in Belarus (Altvertragsklausel für verträge die vor 20.07.2025 geschlossen wurden).
  • Ausfuhrverbot der Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union.
  • Anpassung der in Anhang Va der Verordnung (EU) 765/2006 angeführten Güter und Technologien, sowie Ausfuhrverbote an die verhängten gegen Russland, z.B. SMD- (Surface Mounted Device) Induktoren.
  • Erweiterung der Güter die zur Verbesserung der belarussischen Industriekapazitäten beitragen könnten auf Salze und Erze, Gummierzeugnisse, Schläuche/Rohre, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien (Anhang XVIII).
  • Ausfuhrverbote für Luxusgüter im würden ergänzt (Anhang XXV).
  • Ausfuhrverbot der TRN 2910 Acyclische Kohlenwasserstoffe.
  • Darüber hinaus wurden zwei natürliche Personen und drei belarussisches Unternehmen in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Beschränkungen unterliegen (Anhang I). 

 

Russland

VO (EU) 2025/2033

VO (EU) 2025/2037

DurchführungsVO (EU) 2025/2035

Weißrussland

VO (EU) 2025/2041

DurchführungsVO (EU) 2025/2039

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