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Erlass von neuen Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus und Russland

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 03.06.2022 ein sechstes Sanktionspaket beschlossen. Dieses umfasst zusätzliche Sanktionen sowohl gegen Belarus als auch gegen Russland. Zusammengefasst wurden folgende Beschränkungen erlassen:

Belarus

Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 – Änderung des Belarus-Embargos VO (EG) 765/2006 – Aufnahme von weiteren 12 Personen und acht Organisationen in die Sanktionsliste gemäß Anhang I. Insgesamt sind aktuell somit 195 Personen und 35 Organisationen bzw. Einrichtungen gelistet.
Link zu Durchführungsverordnung (EU) 2022/876


VO (EU) 2022/877 – Änderung des Belarus-Embargos VO (EG) 765/2006

  • Erweiterung der Liste der Organisationen in Anhang V, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen.
  • Zudem wurde die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen werden, gemäß Anhang XV ausgeweitet. Ab 14.06.2022 wird auch die Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau) von den Kapitalmarktbeschränkungen betroffen sein.

Link zu VO (EU) 2022/877
 

Russland

Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 – Änderung des Russland-Embargos Personenliste VO (EU) 269/2014 – Aufnahme von weiteren 65 Personen und 18 Organisationen in die Sanktionsliste. Dabei handelt es sich vor allem um Organisationen, die im Militärbereich tätig sind, sowie um Personen mit engen Verbindungen zum Kreml.
Link zu Durchführungsverordnung (EU) 2022/878


VO (EU) 2022/879 – Änderung des Russland-Embargos Wirtschaftssanktionen VO (EU) 833/2014

  • Dual Use Güter, Ausweitung von Anhang IV – Aufnahme von weiteren Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Elektronik, Kommunikation, Ingenieurwesen, Waffen und wissenschaftliche Forschung, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen. Für sie gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Für in Anhang IV gelistete Personen, Organisationen und Einrichtungen können keine Ausnahmegenehmigungen für die direkte/indirekte Lieferung, den Export bzw. den Verkauf von gelisteten Dual Use Gütern erteilt werden.
  • Exportverbot für Hightech-Produkte, Anhang VII – Die bereits bestehende Liste der Technologie-Güter gemäß Anhang VII wurde geändert und insbesondere um bestimmte Chemikalien, die bei der Herstellung chemischer Waffen eine Rolle spielen, ergänzt.
  • Das Vereinigte Königreich und Südkorea wurden als Partnerländer mit entsprechenden Ausfuhrkontrollen in Anhang VIII angefügt.
  • Importverbot gemäß Anhang XXI wurde geändert und um die KN-Codes 2208 (Ethylalkohol u. a.) und 2303 (Rückstände aus der Stärkegewinnung u. a.) ergänzt.
  • Einfuhrbeschränkungen für Öl: Verbot, Rohöl oder Erdölerzeugnisse gemäß Anhang XXV, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder in Mitgliedstaaten zu verbringen. Dieses Verbot betrifft die KN-Codes 2709 00 und 2710. Umfasst auch ein Bereitstellungsverbot für technische Hilfe, Finanzmittel und andere Dienste. Es bestehen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten.
  • Der Ausschluss vom Zahlungssystem SWIFT wurde auf drei weitere russische Kreditinstitute, darunter die Sberbank, mit Geltungsbeginn 14.06.2022 ausgeweitet (Anhang XIV).
  • Die Bestimmungen über Trusts wurden überarbeitet und Ausnahmen u. a. für humanitäre Zwecke normiert.
  • Zudem wurde die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, ausgeweitet (Anhang XV) und ein Verbot der Werbung für Produkte und Dienstleistungen in sanktionierten Medien verhängt.
  • Darüber hinaus wurde ein Verbot der direkten oder indirekten Erbringung von Dienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und die russische Regierung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und PR-Beratung eingeführt.
  • Die Ausnahme vom Verbot der Güterbeförderung durch in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen wurde auf alle diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Russland ausgeweitet.

Link zu VO (EU) 2022/879


VO (EU) 2022/880 – Änderung des Russland-Embargos VO (EU) 269/2014 – Einführung weiterer Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen und Einrichtungen
Link zu VO (EU) 2022/880

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