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Erlass von neuen Embargosanktionen

Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2022/428 das vierte Maßnahmenpaket gegen Russland erlassen.

Folgenden zusätzlich Handelsbeschränkungen wurden erlassen:

  • Importverbot für diverse Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland (Anhang XVII)
  • Exportverbot für Luxusgüter, gilt für die angeführten Waren ab einen Stückpreis von 300 EUR (Anhang XVIII)
  • Generelles Exportverbot für Ausrüstung zur Ölförderung (Anhang II, vorher Genehmigungspflicht)
  • Verbot von Geschäften mit diversen Unternehmen bzw. Organisationen, unter anderem Rosneft und Gazprom neft (Anhang XIX)
  • Verbot der Erbringung von Ratingdienste für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen

VO (EU) 2022/428

Die Liste der Personen und Einrichtungen gegen die Sanktionen gelten, wird stätig erweiterte. Mit der Verordnung 2022/427 werden weiter 15 Personen und neun Organisationen aufgenommen. Insgesamt sind somit 877 Personen und 62 Einrichtungen in der Verordnung 269/2014 gelistet.

VO (EU) 2022/427

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