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Erlass von neuen Embargosanktionen 

Aufgrund der sehr ernsten Lage in der Ukraine hat die Europäische Union unter anderem weitere Sanktionen gegen Russland in den Sektoren Finanzen, Verteidigung, Energie, Luftfahrt und Raumfahrt verhängt.

Folgende Sanktionen wurden verhängt:

VO (EU) 2022/328 – Änderung des Russlandembargos Wirtschaftssanktionen VO (EU) 833/2014

  • Exportverbot für Dual Use Güter und Hightech Produkte (siehe Anhang VII), die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, unabhängig davon, ob diese zivil oder militärisch verwendet werden. Umfasst auch ein Bereitstellungsverbot für technische Hilfe und Vermittlungsdienste für diese Güter.
  • Exportverbot für Güter zur Ölraffination (Anhang X) und Verbot der Erbringung von unmittelbaren und mittelbaren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der russischen Ölindustrie
  • Exportverbot für Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge und Teile davon, die unter Kapitel 88 des Zolltarifs fallen (Anhang XI), sowie diverse Dienstleistungen im Luftfahrtsektor
  • Beschränkungen des Kapitalmarktes:
    • Verbot der Bereitstellung von Wertpapieren an die in Anhang III und Anhang XII genannten Banken und Unternehmen
    • Verbot des Handels mit und des Erwerbs von russischen Staatsanleihen
    • Verbot der Vergabe von Neukrediten an den russischen Staat, sowie an Banken und Unternehmen, die in den Anhängen III, V, VI, XII und XIII genannt sind
    • Bereitstellungsverbot von öffentlichen Finanzmitteln oder Finanzhilfen für den Handel mit Russland oder für Investitionen in Russland
    • Verbot der Entgegennahme von Bankkontoeinlagen von russischen Staatsangehörigen
    • Verbot des Verkaufs von in Euro notierten Wertpapieren an russische Staatsangehörige  

Neben den Kapitalmarktbeschränkungen wurde Russland, insbesondere die im Embargo gelisteten russischen Banken, vom Zahlungssystem Swift ausgeschlossen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Zahlungsfluss mit Russland. Vor neuen Verträgen mit russischen Unternehmen bzw. Personen oder Lieferungen nach Russland empfiehlt sich die Abklärung der Zahlungsabwicklung mit den inländischen Banken.

Bei den Finanzsanktionen gegen Russland dürfen auch die US Sanktionen nicht außer Acht gelassen werden. Russische Staatsbürger und Wirtschaftsbeteiligte sind vom Zahlungsverkehr mit US Dollar generell ausgeschlossen.  

  • Visabeschränkungen für russische Staatsbürger, insbesondere für Diplomaten, Regierungsangehörige und Geschäftsmänner

Link zur Verordnung

VO (EU) 2022/334 - Änderung des Russlandembargos Wirtschaftssanktionen VO (EU) 833/2014 - Flug- und Landeverbot für Flugzeuge von russischen Luftfahrtunternehmen, für in Russland registrierte Luftfahrzeuge und für Luftfahrzeuge unter russischem Eigentum  

Link zur Verordnung

VO (EU) 2022/332 - Änderung des Russlandembargos VO (EU) 269/2014 - Aufnahme von weiteren Personen in die Sanktionsliste, insbesondere Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Unterstützer der Kriegshandlungen in Belarus und Mitglieder der Staatsduma. Unter anderem Listung von Präsident Vladimir Putin und Außenminister Sergey Lavrov.

Link zur Verordnung

Weitere Informationen zu den aktuellen Sanktionen finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich unter folgendem Link.

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