Angabe Ursprungsland in der Ausfuhrzollanmeldung
Zukünftig wird bei Ausfuhrzollanmeldungen zwingend eine Angabe zum Ursprungsland (nichtpräferentieller Ursprung) erforderlich sein. Handelt es sich beim Ursprungsland um einen EU-Mitgliedstaat ist „EU“ anzugeben.
Eine freiwillige Angabe ist jederzeit möglich, die zwingende Angabe des Ursprungs wird voraussichtlich ab 1.10.2026 notwendig sein.