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Angabe Ursprungsland in der Ausfuhrzollanmeldung

Zukünftig wird bei Ausfuhrzollanmeldungen zwingend eine Angabe zum Ursprungsland (nichtpräferentieller Ursprung) erforderlich sein. Handelt es sich beim Ursprungsland um einen EU-Mitgliedstaat ist „EU“ anzugeben.

Eine freiwillige Angabe ist jederzeit möglich, die zwingende Angabe des Ursprungs wird voraussichtlich ab 1.10.2026 notwendig sein.

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