Änderungen der Nachweisführung beim nichtpräferentiellen Ursprung
Mit Verordnung (EU) 2026/1422 wurde die UZK-IA in Bezug auf die Nachweisführung zum nichtpräferentiellen Ursprung bei Importen in die EU geändert. Insbesondere soll damit die Anerkennung elektronischer Ursprungszeugnisse ermöglicht sowie die Nachweisführung zum nichtpräferentiellen Ursprung präzisiert werden. Außerdem wurde eine Regelung im Zusammenhang mit dem aktuellen Abkommen der EU mit den USA aufgenommen.