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Belarus – Verschärfung der Sanktionen

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse in Belarus, insbesondere aufgrund anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen, dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung und der erzwungenen Landung der Ryanair Maschine, hat die Europäische Union weitere gezielte Wirtschaftssanktionen gegen Weißrussland erlassen. Mit der Änderungsverordnung 2021/1030 und dem Beschluss 2021/1031 wurden weitere Sanktionen im Bereich des Waffenhandels eingeführt. Zusätzlich wurde ein Verbot zum Verkauf, zur Lieferung, zur Weitergabe oder zur Ausfuhr von Ausrüstung zur Überwachung und Abhörung der Zivilbevölkerung erlassen. Auch die Lieferung von Dula Use Güter zur militärischen Endverwendung für bestimmte Personen oder Einrichtungen ist nun gänzlich untersagt. Neben Kapitalmarktbeschränkungen findet sich im Embargo gegen Weißrussland nun auch eine Güterliste. In dieser Güterliste ist ein Ausfuhrverbot für Güter zur Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren und ein Einfuhrverbot für Mineralölerzeugnisse und Kaliumchlorid Produkte vorgesehen.

Nach den zahlreichen neuen Personenlistungen der letzten Wochen gelten ab sofort auch diese neuen Sanktionen gegen Belarus.

Alle Änderungen finden Sie in den Europäischen Verordnungen und Beschlüssen unter folgenden Links:

VO (EU) 2021/1030

Beschluss (GASP) 2021/1031

VO (EU) 2021/997 – Neulistung von Personen und Organisation

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