DE | EN

Konformitätsbescheinigungen für Importe in Marokko ab Februar

Ab dem 01. Februar 2020 müssen marokkanische Importeure Konformitätsbescheinigungen für alle industriell gefertigte Produkte vorlegen. Bescheinigt werden damit die Einfuhrvorschriften und die Einhaltung der marokkanischen Normen gemäß IMANOR. Die erforderlichen Konformitätsbescheinigungen können in der EU nur vom französischen Buerau Veritas, vom deutschen TÜV Rheinland und vom spanischen unternehmen Applus Fomento ausgestellt werden.

Information des Außenwirtschaftscenters Casablanca

Newsletter