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Ausstieg der USA aus dem Iran-Atomabkommen

Die USA hat sich am 08. Mai 2018 für den Austritt aus dem Iran-Atomabkommen (JCPOA) entschieden. Alle Sanktionen die vor dem 15. Jänner 2016 bestanden haben, werden wieder eingesetzt. Insbesondere durch die Wiedereinsetzung der „Secondary sanctions“ können auch europäische Wirtschaftsbeteiligte ohne Anknüpfungspunkte zur USA betroffen sein.

Die sogenannte „Grace Period” mit 90 bzw. 180 Tagen bis zur Einführung div. Sanktionen läuft bereits. Mit 06. August 2018 werden unter anderem der Automobilsektor, sowie der Handel mit Gold, Edelmetallen, Grafit, Aluminium, Stahl und Kohle sanktioniert. Ab 04. November 2018 folgen, neben der Aufhebung der General License H, weitere Sanktionen unter anderem im Energiesektor. Des Weiteren werden 400 Personen/Unternehmen wieder in die SDN Liste aufgenommen. Darunter fallen die Central Bank of Iran sowie zahlreiche andere iranische Banken, was zu erheblichen Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung führen wird. Verstöße gegen die US Sanktionen können schwerwiegende Konsequenzen haben, unter anderem auch eine Listung auf einer US-Sanktionsliste.

Die EU plant unterdessen europäische Unternehmen mit der EU Blocking Regulation No 2271/96 zu schützen. Diese regelt, dass Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten extraterritoriale Sanktionen von Staaten außerhalb der EU, nicht befolgen dürfen und soll noch vor dem 06. August 2018 in Kraft treten. Die Unternehmen wären dadurch ermächtigt Schadenersatz von den Verantwortlichen zu fordern. Des Weiteren werden keine Entscheidungen von US-Einrichtungen anerkannt bzw. vollstreckt. Vor geschäftsschädigenden Konsequenzen, wie z.B. der Listung auf einer US-Sanktionsliste kann jedoch auch eine solche Maßnahme nicht schützen. Halten sich europäische Unternehmen an die US Sanktionen drohen Ihnen jedoch Strafen durch die EU. Insbesondere ist hier darauf zu achten, keine Vertragsklauseln zu unterzeichnen, die zur Einhaltung der US Sanktionen verpflichten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU Blocking Regulation auswirkt bzw. ob tatsächlich Strafen gegen Unternehmen verhängt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

Aktuelle Informationen zu den EU Sanktionen gegen den Iran finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

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