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Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) wird der Rechtsrahmen für Verpackungen in der EU grundlegend neu geregelt. Ziel ist die Reduktion von Verpackungsabfällen sowie die Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Die Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, insbesondere Hersteller, Vertreiber und Importeure.

Für Importeure ist wesentlich: Sie gelten als eigenständige Verpflichtete und dürfen Verpackungen nur dann in Verkehr bringen, wenn diese den Vorgaben entsprechen und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Wichtige Pflichten ab 12.08.2026:

  • Erstellung und Vorliegen einer Konformitätserklärung für Verpackungen
  • Technische Dokumentation muss verfügbar sein
  • Einhaltung von Stoffbeschränkungen (z. B. Schwermetalle, PFAS)
  • Registrierung und Meldungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
  • Nur noch konforme Verpackungen dürfen in Verkehr gebracht werden

Der Vollzug liegt im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Das Bundesministerium hat auf der Homepage ein Merkblatt zur PPWR veröffentlicht.

Die PPWR wird in den kommenden Jahren weiter konkretisiert. Zusätzliche Detailregelungen und weitergehende Anforderungen (z.B. zu Rezyklatanteilen oder Wiederverwendung) folgen schrittweise durch ergänzende EU-Rechtsakte.

Die neuen Vorgaben erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Verpackungen und Lieferketten. Besonders für Importeure ist die Sicherstellung der Konformität entscheidend, um den Marktzugang in der EU weiterhin zu gewährleisten.

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