Die EU-Lieferkettenrichtlinie verpflichtet Unternehmen, deren Lieferketten auf Umwelt und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten zu überprüfen und wird auf folgende Unternehmen Anwendung finden:
Die Sorgfaltspflichten sind in Unternehmen durch Risikoidentifikation, Aktionsplan, Beschwerdeverfahren, Klimaplan und Einhaltung weiterer Sorgfaltsberichte umzusetzen.
Bei Verstoß gegen, die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften können Strafen in Hohe von bis zu 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Zusätzlich besteht die zivilrechtliche Haftung des Unternehmens, was für die Opfer die Möglichkeit der Entschädigung bedeuten wird.
Diese Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Zollakademie Austria wird ein entsprechendes Info-Webinar anbieten, bei Interesse wenden Sie sich an: office@zoll-akademie.at