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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – aktueller Stand

Die „Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union“, kurz EU-Entwaldungsverordnung oder EUDR (EU Deforestation Regulation), ist Teil des EU „Green Deal“ und ersetzt die bisherige EU-Holzhandels-VO (EU) Nr. 995/2010. Ursprünglich sollte sie ab 30.12.2024 anwendbar sein. Dieser Starttermin wurde wie bereits angekündigt am 23.12.2025 erneut verschoben auf den 30.12.2026.

Zusätzlich wurden auch Änderungen der Verordnung auf Grund des Vorschlages der Europäischen Kommission vom 21.10.2025 gemacht. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Einführung neuer Kategorien – Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger und nachgelagerte Marktteilnehmer;
  • Vereinfachung für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler: keine Sorgfaltserklärung, keine Weitergabe der Referenznummer aber Verpflichtung zu Besitz der relevanten Informationen;
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer, die keine KMUs sind, sowie Händler, die keine KMUs sind, sind verpflichtet sich im IT-System zu registrieren und sind eingeschränkt verantwortlich bei Kenntnis von potenzieller Nichtkonformität diese an die Behörde zu melden;
  • Für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger genügt Einbringung einer einmaligen vereinfachten Erklärung im IT-System;
  • ex 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne wird aus dem Anhang I gestrichen.

VO (EU) 2025/2650

 

 

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