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Die bis 30. Juni 2026 geltenden Schutzmaßnahmen für den Stahlmarkt in der EU sind ausgelaufen.

Mit 1. Juli 2026 sind neue Schutzmaßnahmen in Kraft getreten (siehe Verordnung 2026/1384 und deren Anhänge).

Betroffen sind 26 unterschiedliche Produktkategorien, für die Zollkontingente festgelegt wurden (siehe auch Verodnung 2026/1457). Die Gesamtmenge für ein Jahr umfasst insgesamt rund 18,3 Mio. Tonnen. Für alle Stahlimporte, welche ohne Nutzung eines Kontingents importiert werden, wird ein Zollsatz von 50% erhoben.

Die Schutzmaßnahmen gelten für Importe aus allen Drittländern und auch aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht bzw. Länder, denen Zollpräferenzen seitens der EU gewährt wurden. Ausgenommen sind lediglich die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Ab 1. Oktober 2026 sind bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware durch den Importeur anzugeben. Das Schmelz- und Gießland ist sowohl bei Fertig- als auch bei Halbfertigprodukten anzugeben. Gemeint ist das Land, in welchem Rohstahl oder Eisen in einem Hochofen gewonnen wird. Als Nachweis kann beispielsweise ein Werksprüfzertifikat dienen. Weitere Details will die EU-Kommission bis Ende August 2026 bekanntgeben.

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