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EU erlässt Verordnungen für den Fall eines ungeregelten Brexit

Wird das Austrittsabkommen von Großbritannien nicht bis zum 29. Mai 2019 angenommen, wird ein ungeordneter Austritt aus der Europäischen Union am 12. April immer wahrscheinlicher. Als Vorbereitung auf diesen Fall hat die Europäische Union eine Reihe von Verordnungen erlassen.

Unter anderen wurde Großbritannien in den Anhang IIa der Dual Use Verordnung (VO (EU) 428/2009) aufgenommen. Damit gilt die Allgemeingenehmigung E001 zukünftig auch für Lieferungen von Dual Use Güter des Anhang I in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.

Alle Verordnungen gelten ab den Tag des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Wird das Austrittsabkommen unterzeichnet, treten die Verordnungen nicht in Kraft.

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Amtsblatt der Europäischen Union

Mittlerweile hat auch das Bundesministerium für Finanzen eine Brexit Website eingerichtet, welche unter folgendem Link abrufbar ist.

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