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Vorläufiger Antidumpingzoll auf Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/576 wurde ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den Vereinigten Staaten von Amerika, die derzeit unter dem KN-Code 3102 80 88 eingereiht werden, eingeführt.

Es gelten folgende Antidumpingzollsätze:

Land

Unternehmen

Vorläufiger Antidump-ingzoll (in %)

TARIC-Zusatzcode

Russland

PJSC Acron

31,9

C500

Russland

Novomoskovsky Azot JSC

34,0

C501

Russland

Nevinnomyssky Azot JSC

34,0

C504

Russland

alle übrigen Unternehmen

34,0

C999

Trinidad und Tobago

Methanol Holdings (Trinidad) Limited

16,3

C502

Trinidad und Tobago

alle übrigen Unternehmen

16,3

C999

Vereinigte Staaten von Amerika

CF Industries Holdings, Inc.

22,6

C503

Vereinigte Staaten von Amerika

alle übrigen Unternehmen

22,6

C999

Die Verordnung tritt am 12. April in Kraft und gilt für sechs Monate.

VO (EU) 2019/576

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