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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten Erzeugnissen aus Glasfasern aus China und Ägypten

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/492 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Erzeugnisse aus durch Weben und/oder durch Nähen zusammengefügten Endlosfilamenten und/oder Garnen aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China und Ägyptern, die derzeit unter den KN-Codes ex 7019 39 00, ex 7019 40 00, ex 7019 59 00 und ex 7019 90 00 (TARIC-Codes 7019390080, 7019400080, 7019590080 und 7019900080) eingereiht werden, eingeführt.

Auf die Einfuhren aus China wurde ein Antidumpingzoll von 99,7 % und aus Ägypten von 20,0 % auf den Nettopreis frei Grenze festgelegt. 

VO (EU) 2020/492

 

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