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Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus China und Thailand

Mit der Verordnung 2019/1259 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in China und Thailand eingeführt.

Bei Waren aus China wurde ein Antidumpingzollsatz von 57,8 % und aus Thailand von 15,5 % auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, festgelegt. 

VO (EU) 2019/1259

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