Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde aktualisiert, damit die Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen der Union und Mitgliederstatten gesichert werden. Die Kontrolllisten 2023 der Ausfuhrkontrollregelung im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime wurden geändert, somit wird auch der Anhang I der Dual-Use-VO angepasst. Neue Unternummern gibt es für Austauschanlagen, Austausch von Wasserstoffisotopen, für Iodpentafluorid, für Dipropylamin und für Neosaxitoxin. Gestrichen wurden die Unternummern 0B004b6, 3A001c3 und 3A002e2. Die Änderungen gelten ab 08.11.2024.