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Änderung Anhang I der Dual-Use-Verordnung

Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde aktualisiert, damit die Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen der Union und Mitgliederstatten gesichert werden. Die Kontrolllisten 2023 der Ausfuhrkontrollregelung im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime wurden geändert, somit wird auch der Anhang I der Dual-Use-VO angepasst. Neue Unternummern gibt es für Austauschanlagen,  Austausch von Wasserstoffisotopen, für Iodpentafluorid, für Dipropylamin und für Neosaxitoxin. Gestrichen wurden die Unternummern 0B004b6, 3A001c3 und 3A002e2. Die Änderungen gelten ab 08.11.2024.

VO (EU) 2024/2547

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