Änderung Anhang I der Dual-Use-Verordnung
Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde aktualisiert, damit die Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen der Union und Mitgliederstatten gesichert wird. Die Kontrolllisten 2024 der Ausfuhrkontrollregelung in Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime wurden geändert, somit wurde auch der Anhang I der Dual-Use-VO angepasst. Die Änderungen gelten seit dem 15.11.2025
DelVO (EU) 2025/2003
Zu beachten ist, dass es in bestimmten Kategorien des Anhang I zu Änderungen bei bestehenden Anmerkungen bzw. zur Hinzufügung von neuen Anmerkungen gekommen ist. Zusätzlich wurden auch weitere Positionsnummern neu aufgenommen. Das betrifft zum Beispiel die unten genannten Nummern. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen betroffen sein können, für die dies bisher nicht galt.
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- Kategorie 1 (Besondere Werkstoffe, Materialien und zugehörige Werkstoffe):
- 1C002c2i – neue Unternummer für Ultraschallzerstäubung
- 1C513 - Neue Nummer für Pulver aus Hoch-Entropie-Legierungen
- Kategorie 2 (Werkstoffbearbeitung):
- 2B352j - Neue Unternummer für Peptidsynthesegeräte
- 2B510 - Neue Nummer für Ausrüstung für die additive Fertigung
- 2E503 - Neue Nummer für Technologie für Beschichtungssysteme
- Kategorie 3 (Allgemeine Elektronik):
- 3A501 - Neue Nummer für Elektronische Bauelemente und Baugruppen
- 3B501 - Neue Nummer für Fertigungsausrüstung von Halbleiterbauelementen
- 3B503 - Neue Nummer für Rasterelektronenmikroskop- (REM) Ausrüstung
- 3B504 - Neue Nummer für kryogene Wafertestausrüstung
- 3C507 - Neue Nummer für epitaxiale Werkstoffe oder Materialien
- 3D507 - Neue Nummer für Software zur Extraktion von Layout-Daten
- Kategorie 4 (Rechner):
- 4A506 - Neue Nummer für Quantencomputer
- 4A507 - Neue Nummer für Rechner, „elektronische Baugruppen“ und Bauteile
- Und neue Unternummern für Software und Technologie für Quantencomputer (4D001b3, 4E001b3)