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Carnet ATA – elektronische Antragstellung

Das Carnet ATA wird für die vereinfachte vorübergehende Einfuhr von Waren wie zum Beispiel für Messegüter, Berufsausrüstung usw. verwendet. Im Laufe des Jahres 2020 soll die Antragstellung modernisiert werden und ausschließlich elektronisch möglich sein.

Die ersten Testläufe sollen im Herbst 2019 gestartet werden.

Zusätzlich ändern sich ab dem 01. August die Gebühren für die Ausstellung eines Carnet ATA.  

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

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