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Änderung der Dual Use Verordnung

Mit 15.12.2020 tritt die neue Dual Use Güterliste in Kraft. Im Zuge der jährlichen Aktualisierung wurden, neben redaktionellen Änderungen, einige Anpassungen in der Güterliste vorgenommen. Neue Listenpositionen finden sich in Kategorie 1, wo neue chemische Verbindungen und das Coronavirus hinzugefügt wurden, in Kategorie 3 und insbesondere in Kategorie 5, wo unter anderem Ausrüstung zur Überwachung der Kommunikation in IP-Netzen und Software zur Überwachung und Analyse von Straftaten oder zum Strafvollzug ergänzt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

VO (EU) 2020/1749

 

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