Abschaffung der 150 EURO-Zollfreigrenze
Aktuell fallen für Importe mit einem Sendungswert unter EUR 150,00 generell keine Zollabgaben an. Diese Grenze wird mit 1. Juli 2026 abgeschafft.
Hintergrund dieser Regelung ist die enorm wachsende Menge an Importen im Rahmen des Onlinehandels. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Händlern zu reduzieren und Missbrauch durch falsche Wertangaben einzudämmen.
Was ändert sich konkret?
Ab 1.7.2026 fallen für alle Sendungen unabhängig vom Warenwert Zollabgaben an. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich grundsätzlich nach den Zolltarifnummern der importierten Produkte.
Eine Sonderregelung gilt für Pakete, die im Rahmen des IOSS oder Postverkehrs mit einem vereinfachten Datensatz angemeldet werden. Für solche Sendungen wird ein Pauschalzollsatz von drei Euro pro Ware eingehoben. Laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist mit Warenkategorie die Unterposition, also die 6-stellige Zolltarifnummer gemeint.
Die genaue Regelung wurde mit VO 2026/382 vom 11.2.2026 veröffentlicht.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12.2.2026 lesen Sie hier!
In Österreich soll eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels (bzw. als Teil der Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuerreduktion auf Grundnahrungsmittel) eingeführt werden. Details zu dieser Abgabe fehlen bislang. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.