18. Sanktionspaket gegen Russland und Weißrussland
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 18.07.2025 das mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus erlassen. Zusammengefasst wurden unter anderem folgende Beschränkungen erlassen:
Russland
- Aufnahme von weiteren 26 Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen die militärischen und technologischen Stärkung Russlands und Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen (Anhang IV Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Gelistet sind unter anderem, folgende Unternehmen in Drittland: Kalinka Tianjin International Trade Co., Ltd. (CN), Arcos Harbin Supply Chain Management Co. Ltd. (CN), MKPL Technology HK Co. Ltd. (CN), CHIP SPACE ELECTRONICS CO. LTD (HK), Luchengtech Co Ltd. (CN), Xinghua Co Ltd (CN), CUVEE Importers Limited (HK), BOSFORLAB DIS TICARET LTD (TR), BASHTRADEHOUSE IC VE DIS TICARET LTD (TR), FS DIS TICARET A. S. (TR) und ILMOR KIMYA VE TEKSTIL SANAYI VE TIC. LTD (TR).
- Ausweitung der Ausfuhrverbote für bestimmte Technologien im Anhang VII mit z.B. chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festkörpertreibstoffen verwendet werden und (CNC)-Werkzeugmaschinen für die Herstellung von Schlachtfeldausrüstung.
- Ausweitung der Ausfuhrverbote im Anhang XXIII zB Gasturbinen, Chemikalien die als Rohrstoffe für Industrie gebraucht werden, raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl und Kunststoffen.
- Die Geltungsdauer einer Aussetzung der Ölpreisobergrenze im Anhang XXIX wurde verlängert.
- Weitere 105 Schiffen werden im Anhang XLII gelistet.
- Ausweitung des Transaktionsverbotes auf weitere 22 russische Benken.
- Ölpreisbegrenzung und Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl aus Drittländern.
- Listung weiterer 14 Personen und 41 Organisationen (Verordnung 269/2014).
Weißrussland
- Einfuhrverbot der Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aus Belarus oder mit Ursprung in Belarus (Altvertragsklausel für verträge die vor 20.07.2025 geschlossen wurden).
- Ausführverbot der Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union.
- Anpassung der in Anhang Va der Verordnug 765/2006 angeführten Güter und Technologien, sowie Ausfuhrverbote an die verhängten gegen Russsland, ZB chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien, Ersatzteile für Werkzeugmaschinen, zusätzliche numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) und chemische Bestandteile für Treibstoffe.
- Erweiterung der Güter die zur Verbesserung der belarussischen Industriekapazitäten beitragen könnten auf darunter Maschinen und Chemikalien sowie einige Metalle und Kunststoffe (Anhang XVIII und Anhang XIVa).
- Durchführvebot für weietere Waren wie zB. Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (Anhang XIX).
- Darüber hinaus haben wir ein belarussisches Unternehmen in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Beschränkungen unterliegen (Anhang V).
Russland
VO (EU) 2025/1494
DurchführungsVO (EU) 2025/1476
Weißrussland
VO (EU) 2025/1472
DurchführungsVO (EU) 2025/1461
DurchführungsVO (EU) 2025/1469
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