Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1722 wurde die Verordnung (EU) 999/2014 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland geändert.
Mit der Verordnung wurden teilweise neue Zollbeträge festgesetzt.